Unter manchen Fotos auf diesen Seiten steht ein kleiner Hinweis: „KI-bearbeitet". Bewusst nicht im Kleingedruckten versteckt, sondern direkt am Bild und anklickbar. Wer draufklickt, landet hier — und bekommt eine ehrliche Antwort statt eines Disclaimers zum Weiterklicken. Fünf Fragen, fünf kurze Antworten: wer auf den Fotos zu sehen ist, was verändert wurde, warum, was das Gesetz dazu sagt und wie hier konkret damit umgegangen wird.
Das bin wirklich ich
Auf den Fotos auf all meinen Seiten siehst du mich — Richard Grimm, wie ich tatsächlich aussehe. Keine erfundene Person, kein Stockfoto-Model, kein von einer KI komplett erzeugtes Gesicht. Gesicht, Mimik, Haltung, Kleidung: unverändert echt. Bearbeitet wurden ausschließlich der Hintergrund und die Umgebung um mich herum: aufgeräumt, vereinheitlicht, an manchen Stellen komplett ersetzt — mal ein ruhigerer Werkstatt-Hintergrund, mal ein neutraleres Büro, je nachdem, was zum jeweiligen Foto passte. Was nicht passiert: Ich werde nicht jünger, schlanker oder anders gemacht, als ich bin. Die Bearbeitung endet genau an der Stelle, an der aus mir jemand anderes würde.
Warum der Hintergrund weicht
Auf echten Baustellen und in echten Kundenwohnungen ist immer mehr im Bild als nur die eigentliche Arbeit: fremdes Werkzeug, private Gegenstände der Kundschaft, ein Name auf einem Paket, manchmal Menschen, die zufällig im Hintergrund stehen und nie gefragt wurden, ob sie mit aufs Foto wollen. Das gehört dort nicht hin — schon aus Rücksicht auf Kundschaft und Unbeteiligte, ganz unabhängig von jeder Vorschrift. Und ganz praktisch kommt dazu: Ein ruhiger, einheitlicher Hintergrund zeigt die Arbeit. Ein vollgestellter oder unscharfer lenkt nur davon ab, worum es eigentlich geht.
Was das EU-KI-Gesetz dazu sagt
Nüchtern und ohne Paragrafenreiterei, aber der Vollständigkeit halber: Seit dem 1. August 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/1689 in Kraft, meist „KI-Verordnung" oder „AI Act" genannt. Sie staffelt nach Risiko: ganz oben verbotene Praktiken, darunter Hochrisiko-Anwendungen mit strengen Auflagen, darunter Anwendungen mit einer reinen Transparenzpflicht — und ganz unten alles Übrige, für das es keine besonderen Auflagen gibt. Eine bearbeitete Fotografie wie hier fällt in die Transparenz-Stufe: Es geht nicht darum, etwas zu verbieten, sondern darum offenzulegen, dass etwas verändert wurde. Kurz zusammengefasst: Ein bearbeitetes Foto wie meins ist weder verboten noch „hochriskant" im Sinne des Gesetzes — es muss nur als bearbeitet erkennbar bleiben. Genau dafür ist der kleine Hinweis am Bild da.
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026: Wer Bild-, Ton- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder so verändert, dass sie echt wirken, muss das offenlegen. Eingeführt wird das Gesetz stufenweise, nicht auf einen Schlag — die verbotenen Praktiken galten schon ab Februar 2025, die Regeln für allgemeine KI-Modelle ab August 2025, die Transparenzpflicht ab August 2026, und die meisten Hochrisiko-Bereiche folgen überwiegend erst ab 2027.
Keine Rechtsberatung. Dieser Text ordnet nur ein, was öffentlich zugänglich ist — für eine verbindliche Einschätzung zu deinem eigenen Fall wendest du dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Wie hier damit umgegangen wird
Jedes bearbeitete Bild auf diesen Seiten trägt die Kennzeichnung „KI-bearbeitet" — klein am Bildrand, aber auffindbar, nicht im Kleingedruckten versteckt. Ausgenommen sind Logos, Symbole und QR-Codes: Sie bilden keine Wirklichkeit ab, es gibt also nichts offenzulegen. Zusätzlich steht im Impressum jeder Seite derselbe Hinweis noch einmal als Satz. Fragen dazu? Die Kontaktdaten stehen im Impressum.
Hier auf omnigroove.de siehst du nur den Hinweis selbst, ohne Link — dieser Text steht hier schließlich schon im eigenen Haus. Auf gartenbike.de, stundenfreund.de, t-raummacher.de und grimmr.de ist der Hinweis anklickbar und führt genau hierher.
Was das mit Omnigroove zu tun hat
Solche Fragen — was ist noch echt, was muss gekennzeichnet werden, was reicht als Nachweis — sind Alltag in meiner Arbeit. Mit omnigroove.de begleite ich kleine Betriebe genau dabei: KI sinnvoll und regelkonform einzusetzen, ohne dabei den Überblick zu verlieren.